Hübner & Ludescher Steuerberater

Rechnungswesen und Lohn

Wir führen für unsere Mandanten sämtliche Tätigkeiten durch, die das betriebliche Rechnungswesen erfordert. Haupttätigkeiten sind die Erstellung der Finanz- und Lohnbuchhaltung unter Einsatz aktueller EDV-Lösungen. Bei der Erstellung der Finanz- und Lohnbuchhaltung berücksichtigen wir die individuellen Anliegen unserer Mandanten, um eine optimal auf Sie zugeschnittene Lösung zu finden.

Weiterhin erstellen wir für unsere Mandanten Lohn- und Gehaltsabrechnungen unter Berücksichtigung der steuerlichen, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Regelungen. Selbstverständlich weisen wir dabei auf aktuelle Entwicklungen hin, zeigen Haftungsprobleme auf und prüfen die Einhaltung des Mindestlohns.